EPA G2/10: Neue Vorlagefrage an die Große Beschwerdekammer

Die Technische Beschwerdekammer 3.3.08 hat in der Sache T 1068/07 mit Zwischenentscheidung vom 25. Juni 2010 der Großen Beschwerdekammer gemäß Artikel 112 (1) a) EPÜ folgende
Rechtsfrage vorgelegt:

„Verstößt ein Disclaimer gegen Artikel 123 (2) EPÜ, wenn sein Gegenstand in der ursprünglich eingereichten Fassung der Anmeldung als Ausführungsform der Erfindung offenbart war?“

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