BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 – I ZR 90/08 – Mundspüllösung

BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 – I ZR 90/08 – Mundspüllösung

Eine für die Bejahung einer pharmakologischen Wirkung eines Stoffes erforderliche Wechselwirkung zwischen seinen Molekülen und Körperzellen liegt auch dann vor, wenn die Moleküle eine ohne sie gegebene Einwirkung anderer Stoffe auf die Körperzellen verhindern.

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