OLG Düsseldorf, I-2 U 65/09: Zur äquivalenten Patentverletzung
OLG Düsseldorf, Urteil v. 08.07.2010 – I-2 U 65/09
Aus der Urteilsbegründung:
Fehlt ein Merkmal ersatzlos, beansprucht die Klägerin in Wahrheit Schutz für eine Unterkombination. Eine Einbeziehung in den Schutzbereich [unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz] kommt in solchen Fällen aus Gründen der Rechtssicherheit nicht in Betracht, und zwar auch dann nicht, wenn das fehlende Merkmal aus der Sicht des Fachmanns zur Verwirklichung der erfindungsgemäßen Lehre erkennbar überflüssig ist (BGH GRUR 2007, 1059, 1063 Tz. [27] bis [30] – Zerfallszeitmessgerät; Schulte/Kühnen, a.a.O., Rdnr. 76).
Anderenfalls verlöre der Patentanspruch seine Bedeutung als maßgebliche Grundlage der Schutzbereichsbestimmung zugunsten eines aus der Beschreibung abgeleiteten allgemeineren Erfindungsgedankens unter der vor Inkrafttreten des § 14 PatG 1981 entsprechenden § 6a PatG 1976 bestehenden alten Rechtslage. Das wäre mit Art. 69 EPÜ ebenso wenig vereinbar wie mit der in gleicher Weise auszulegenden nationalen Schutzbereichsnorm in § 14 PatG (BGH, a.a.O., Tz. [29] a.E. – Zerfallszeitmessgerät).