Anhängigkeit einer EP-Anmeldung – G 1/09
In der noch nicht veröffentlichten Entscheidung G 1/09 (hier verfügbar), hat die große Beschwerdekammer entschieden, dass eine in der mündlichen Verhandlung zurückgewiesene EP-Anmeldung bis zum Ablauf der Beschwerdefrist anhängig ist. Damit kann auch eine Teilanmeldung bis zum Ablauf der Beschwerdefrist der zurückgewiesenen Anmeldung eingereicht werden – ohne, dass es einer Einlegung einer Beschwerde bedarf.
In Kürze folgt hier eine genauere Analyse der Entscheidung.