BGH, X ZR 47/06 – Nabenschaltung I: Übersetzungsfehler eines europäischen Patents

Amtliche Leitsätze:
Im Patentnichtigkeitsverfahren ist der Antrag auf Feststellung, dass die Wirkungen eines europäischen Patents für die Bundesrepublik Deutschland als von Anfang an nicht eingetreten gelten [-> Nichtigkeit eines europäischen Patents], weil der Anmelder oder Patentinhaber eine (vollständige) deutsche Übersetzung der europäischen Patentschrift nicht fristgerecht eingereicht hat, nicht statthaft.

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