BGH, Urteil I ZR 152/07 – Zweckbetrieb: Steuerrechtliche Vorschriften stellen grundsätzlich keine Marktverhaltensregelungen dar

BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 – I ZR 152/07 – Zweckbetrieb

Amtlicher Leitsatz:

Steuerrechtliche Vorschriften stellen grundsätzlich keine Marktverhaltensregelungen dar. Ihre Verletzung kann auch nicht unter Zuhilfenahme des Vorsprungsgedankens als wettbewerbsrechtlich unlauter angesehen werden.

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