BGH, I ZR 128/0 – Film-Einzelbilder

BGH, Urteil vom 19. November 2009 – I ZR 128/0 – Film-Einzelbilder

Amtlicher Leitsatz (UrhG § 91 (gültig bis 30.6.2002)):

Die Nutzung der bei Herstellung eines Filmwerkes entstandenen Lichtbilder ist jedenfalls dann keine filmische Verwertung im Sinne des § 91 UrhG, wenn die Lichtbilder weder im Rahmen der Auswertung des Filmwerkes noch in Form eines Films genutzt werden.

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