BGH, Xa ZR 36/08 – Gelenkanordnung: Zur Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems
BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 – Xa ZR 36/08 – Gelenkanordnung
Amtliche Leitsätze (EPÜ Art. 69; PatG § 1, § 14):
a) Die Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems ist Teil der Auslegung des Patentanspruchs. Das technische Problem ist aus dem zu entwickeln, was die Erfindung tatsächlich leistet.
b) In der Beschreibung des Patents enthaltene Angaben zur „Aufgabe“ der Erfindung können einen Hinweis auf das richtige Verständnis des Patentanspruchs enthalten. Auch für solche Angaben gilt jedoch – wie für den gesamten übrigen Inhalt der Patentschrift – der Vorrang des Patentanspruchs.