BGH, I ZR 216/07 – Schubladenverfügung: Zur Abmahnung und Abmahnkostenersatz

BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 – I ZR 216/07 – Schubladenverfügung

Amtliche Leitsätze:

a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.

b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.

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