BGH, X ZR 25/06 – Insassenschutzsystemsteuereinheit

BGH, Urteil vom 26. Januar 2010 – X ZR 25/06 – Insassenschutzsystemsteuereinheit

Amtliche Leitsätze:

EPÜ Art. 69; PatG § 14

Die Angabe „weitgehend geschlossen“ in einem Patentanspruch kann dahin auszulegen sein, dass ein vollständiger Verschluss nicht erfasst ist (hier in einem Fall ausgesprochen, in dem für den Stand der Technik ein solcher Verschluss kennzeichnend war).

PatG § 115 Abs. 1; ZPO § 412 Abs. 1

Nach einer Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung über eine Patentnichtigkeitsklage braucht ein zweites Sachverständigengutachten nicht allein deshalb erhoben zu werden, weil das schriftliche Gutachten des angehörten Sachverständigen patentrechtliche Vorgaben noch nicht hinreichend berücksichtigt hatte.

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