BGH, I ZB 52/08 – DeutschlandCard
BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 – I ZB 52/08 – DeutschlandCard
Dass eine Bezeichnung allgemein gehalten und deshalb mit einer gewissen begrifflichen Unbestimmtheit verbunden ist, steht der Feststellung, dass ihr als beschreibende Sachangabe die Unterscheidungskraft fehlt, nicht entgegen (hier: „Deutschland“ als Angabe des Einsatzgebiets einer als „Deutschland-Card“ bezeichneten Ausweis-, Berechtigungs-, Kredit- oder Kundenkarte).
siehe auch: Beschreibende Angaben (ipwiki.de)