BGH, I ZR 55/06 – XtraPac

BGH, Urt. v. 5. November 2008 – I ZR 55/06 – XtraPac

Amtlicher Leitsatz:

Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

siehe auch: Preisangabenverordnung (ipwiki.de)

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