BGH: „Zwangslizenzeinwand“ im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig

Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 95/2009
bezüglich Urteil vom 6. Mai 2009 – KZR 39/06 – Orange-Book-Standard

Aus der Pressemitteilung: „Wer ohne Lizenz nach einem patentierten Industriestandard produziert, kann sich gegenüber der Klage des Patentinhabers aus dem Patent mit dem „kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand“ verteidigen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.