BPatG, 29 W (pat) 44/06: Genehmigung des Insolvenzverwalters

BPatG, Entscheidung vom 16.04.2008 – 29 W (pat) 44/06

Wurde der Widerspruch im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt durch den
nicht vertretungsberechtigten Anwalt des in der Insolvenz befindlichen und daher nicht verfügungsbefugten Markeninhabers eingelegt, so können beide Mängel durch die entsprechende
Genehmigung des Insolvenzverwalters geheilt werden.

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