BPatG – 5 W (pat) 25/06: Keine Festsetzung des Gegenstandswertes durch die Gebrauchsmusterabteilung

BPatG, Entsch. v. 29. Mai 2008 – 5 W (pat) 25/06

Amtlicher Leitsatz:

Für die Festsetzung des Gegenstandswertes durch die
Gebrauchsmusterabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts im
Gebrauchsmusterlöschungsverfahren in einem eigenständigen, vom
Kostenfestsetzungsbeschluss getrennten Beschluss gibt es auch nach dem
Inkrafttreten des RVG keine gesetzliche Grundlage.

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