BGH, Pressemitteilung Nr. 138/08 vom 17.7.2008
Pressemitteilung Nr. 138/08 vom 17.7.2008:
Auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, können von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.
Der die Feststellung beantragende Kläger bot bei eBay ein Programm zum Kauf an, mit dem kopiergeschützte CDs vervielfältigt werden können