BPatG – 24 W (pat) 97/07: Bedenken gegen die Weitergeltung der Inlandsvertretung außerhalb anhängiger Verfahren

Der 24. Senat des Bundespatentgerichts äußert in seiner Entscheidung BPatG, Entscheidung vom 29.1.2008 – 24 W (pat) 97/07 Bedenken gegen eine Anwendung des § 96 Abs. 4 MarkenG außerhalb anhängiger Verfahren, wie in der „Mitteilung Nr. 9/05 des Präsidenten des DPMA über die Mandatsniederlegung durch Inlandsvertreter“ vom 18. Januar 2005 (BlPMZ 2005, 41) dargelegt ist.

siehe auch: Markenrecht:Inlandsvertreter (ipwiki.de)

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