EPA: Abschaffung der Zahlung per Scheck

Der Verwaltungsrat hat den Vorschlägen des Amts zugestimmt, die Zahlung per Scheck gemäß Artikel 5 (1) c) GebO abzuschaffen und die Zahl der Bankkonten durch die Streichung von Artikel 5 (1) b) GebO, der die Einzahlung oder Überweisung auf ein Postscheckkonto des Amts zulässt, auf ein Konto pro Vertragsstaat zu reduzieren.

Die Zahlung durch Übergabe oder Übersendung von Schecks unmittelbar ans EPA ist somit ab dem 1. April 2008 nicht mehr möglich.

siehe EPA-Updates: Abschaffung der Zahlung per Scheck

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