BGH: Walzgerüst II
In der Entscheidung Walzgerüst II (X ZR 173/07) äußert sich der BGH wieder einmal zur erfinderischen Tätigkeit.
Aus dem Leitsatz:
EPÜ Art. 56, PatG § 4
Der Umstand, dass sich eine komplexe Vorrichtung (hier: Walzgerüst) gedanklich in Komponenten oder Module zerlegen lässt, für deren Relativbewegung zueinander eine begrenzte Anzahl von Möglichkeiten zur Verfügung steht, lässt für sich genommen grundsätzlich noch nicht den Schluss zu, dass es für den Fachmann nahegelegen hat, zur Lösung von Problemen, die bei der Bewegung einer Komponente auftreten, die übrigen Bewegungsalternativen in Erwägung zu ziehen, wenn hiermit erhebliche Umgestaltungen der Komponenten verbun-den sind (Fortführung von BGHZ 182, 1 – Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).