Design-Nichtigkeitsverfahren
Der Design-Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts hat mittlerweile eine erste Leitsatzentscheidung (Beschluss v. 08.09.2016, 30 W (pat) 801/16) zum im Jahr 2014 neu eingeführten patentamtlichen Design-Nichtigkeitsverfahren erlassen. Der erkennende Senat hat entschieden, dass die Nichtigkeit des Designs durch förmlichen Beschluss festzustellen oder zu erklären ist, wenn dem Design-Nichtigkeitsantrag nicht oder nicht rechtzeitig widersprochen wird. In einem solchen Fall erfolgt keine sachliche Prüfung des Nichtigkeitsantrags auf der Basis des Vorbringens des Antragstellers. Ein erstmaliger Sachvortrag des Antragsgegners zum Vorliegen der Schutzvoraussetzungen des Designs in der Beschwerdeinstanz ist unbehelflich, wenn der rechtzeitige Widerspruch gegen den Design-Nichtigkeitsantrag im patenamtlichen Verfahren versäumt wurde.