BPatG: Blitzüberweisung Geschrieben von Dr. Frank Meyer-Wildhagen, LL.M. am 19. November 2010. Veröffentlicht in Markenrecht. Schreibe einen Kommentar In dem Beschluss 26 W (pat) 188/09 hat das Bundespatentgericht entschieden, dass mit einer Blitzüberweisung die Zahlung der Beschwerdegebühr auch am letzen Tag vor Fristende rechtzeitg erfolgt.