Mehr Interaktion im Kapitel II-Verfahren PCT

Nach einer Mitteilung des EPA vom 31. August 2011 wird das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) künftig regelmäßig wenigstens einen Bescheid im Kapitel II-Verfahren PCT erlassen, falls andernfalls ein negativer IPRP (Kapitel II) ergehen würde. Der Anmelder hat neben der Einreichung neuer Ansprüche und einer Erwiderung auf den woISA bei Stellung des Kapitel II-Antrags regelmäßig wenigstens eine weitere Möglichkeit, die Ansprüche zu ändern.

Diese Änderung der Praxis des EPA ist begrüßenswert. Nach der bisherigen Vorgehensweise des EPA als IPEA, bei der Prüfer – oft basierend auf neuem Stand der Technik – neue Einwände gegen die nach Art. 34 PCT eingereichte Ansprüche erhoben, waren die Interaktions- und Reaktionsmöglichkeiten in der Praxis doch recht beschränkt. Manche Anmelder sahen sich – ganz verständlich – veranlasst, die mit dem Kapitel II-Verfahren verbundenen, erheblichen Kosten auf den Prüfstand zu stellen. Mit der neuen Praxis könnte das Kapitel II-Verfahren vor dem EPA wieder etwas an Attraktivität gewinnen. Dies wird jedoch nur geschehen, wenn eine sachgerechte internationale vorläufige Prüfung durchgeführt wird, die auf einer guten Recherche und auf technischem Sachverstand basiert und die die technische Lehre, nicht etwa in den EPA-Prüfungsrichtlinien aufgestellte Formerfordernisse zum Schwerpunkt der Prüfung macht.

Zusätzliche Aufgaben für das HABM

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, mit der dem Harmonisierungsamt zusätzliche Aufgaben übertragen werden sollen. Wesentliche Punkte sind in einer Pressemitteilung des HABM zusammengefasst.

Der Verordnungsentwurf sieht im Wesentlichen vor, das HABM mit zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zu betrauen.

Die vorgesehenen Aufgaben, die das HABM nach dem Entwurf zusätzlich übernehmen soll, erscheinen dem Verfasser dieses Artikels eine recht facettenreiche Mischung zu sein. Das HABM soll nach dem Entwurf
– eine Art PR- und Informationsstelle für Rechte des geistigen Eigentums werden (Artikel 2 Ziffer 1 Buchst. a-d);
– zur fachlichen Qualifikation von Personen beitragen, die mit der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Anwälte? Richter? Zollbeamte?) betraut sind, (Artikel 2 Ziffer 1 Buchst. e);
– informationstechnische Hilfsmittel bereitstellen bzw. Training für diese anbieten, mit denen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte überwacht und bekämpft werden können (Artikel 2 Ziffer 1 Buchst. f und g), und
– zur Verbesserung des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums die Zusammenarbeit mit Drittstaaten stärken (Artikel 2 Ziffer 1 Buchst. h).

Leider erschließt sich dem Verfasser dieses Beitrags nicht, welche Maßnahmen das HABM nach Artikel 2 Ziffer 1 Buchst. a-d des Entwurfs ergreifen soll. Um in der breiten Öffentlichkeit Informationen über Rechte des geistigen Eigentums und deren Verletzung wirksam zu kommunizieren, wäre zunächst Voraussetzung, dass die Visibilität des HABM in der breiten Öffentlichkeit gesteigert wird.

Artikel 2 Ziffer 1 Buchst. e des Entwurfs könnte auf den Aufbau einer HABM-Akademie nach dem Vorbild des EPA hinauszulaufen.

Zu Artikel 2 Ziffer 1 Buchst. f und g des Entwurfs muss kritisch angemerkt werden, dass es sogar auf dem Gebiet der Gemeinschaftsmarken und –geschmacksmuster mit der nach GMVO bzw. GGMVO vorgeschriebenen Weiterleitung von Entscheidungen der Gemeinschaftsmarkengerichte bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte an das HABM nicht besonders weit her zu sein scheint. Insofern ist fraglich, wie das HABM die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderliche Information zur Überwachung von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte erhalten soll.

Die in Artikel 2 Ziffer 2 des Entwurfs genannten Maßnahmen scheinen vornehmlich der Sammlung von Daten zu dienen.

Ein – in dem Entwurf nicht ausdrücklich genanntes Ziel – scheint auf alle Fälle erreichbar zu sein: Der vom HABM erwirtschaftete Überschuss dürfte durch die Übertragung der neuen Aufgaben verringert werden können.

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