Autor: Dr. Martin Meggle-Freund

BGH, I ZR 182/11: Metall auf Metall II

BGH, Mitteilung der Pressestelle Nr. 210/2012 zu Urteil vom 13. Dezember 2012 – I ZR 182/11 – Metall auf Metall II

Aus der Pressemitteilung:

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es unzulässig ist, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge im Wege der sogenannten freien Benutzung für eigene Zwecke zu verwenden, wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen.

BGH, X ZR 58/07: Patentierung von Zellen, die aus menschlichen Stammzellen hergestellt werden

BGH, Mitteilung der Pressestelle Nr. 198/2012 vom 27. November 2012

Aus der Pressemitteilung:

Der für das Patentrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Patentierung von Zellen entschieden, die aus menschlichen Stammzellen hergestellt werden.

Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Oktober 2011 (C-34/10 – Brüstle/Greenpeace) unter anderem entschieden, dass jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an ein „menschlicher Embryo“ im Sinne der Richtlinie ist, dass der Patentierungsausschluss sich auch auf die Verwendung von menschlichen Embryonen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung bezieht und dass eine Erfindung nach Art. 6 der Richtlinie auch dann von der Patentierung ausgeschlossen ist, wenn in der Beschreibung der beanspruchten technischen Lehre die Verwendung menschlicher Embryonen nicht erwähnt ist, die technische Lehre, die Gegenstand des Patentantrags ist, aber die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert.

Den Einsatz von menschlichen embryonalen Stammzellen als solchen hat der Bundesgerichtshof nicht als Verwendung von Embryonen im Sinne der Richtlinie qualifiziert. Stammzellen weisen nicht die Fähigkeit auf, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen. Dass sie unter Umständen durch Kombination mit bestimmten anderen Zellen in einen Zustand versetzt werden können, in dem sie über die genannte Fähigkeit verfügen, reicht nicht aus, um sie schon vor einer solchen Behandlung als Embryonen ansehen zu können.

BGH, X ZR 110/11 – Vorausbezahlte Telefongespräche II

BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 – X ZR 110/11 – Vorausbezahlte Telefongespräche II

Amtlicher Leitsatz:

Übereinstimmende und nicht offensichtlich unzutreffende Angaben der Parteien im erstinstanzlichen Verfahren zum Streitwert des Patentverletzungsverfahrens sind ein widerlegbares Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klagebegehrens.

BPatG, 30 W (pat) 40/11 – Aus Akten werden Fakten: zur Markenfähigkeit eines Werbeslogans

BPatG, Urteil v. 5. Juli 2012 – 30 W (pat) 40/11 – Aus Akten werden Fakten

Amtlicher Leitsatz:

Ein von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch kann nicht als Marke geschützt werden, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden ist.

BPatG, 10 W (pat) 701/09 – Folienbeutelaufdrucke

BPatG, Urteil v. 21. August 2012 – 10 W (pat) 701/09 – Folienbeutelaufdrucke

Amtlicher Leitsatz:

Ein angemeldetes Muster, das nahezu ausschließlich aus der Abbildung einer 100 Euro-Banknote besteht, ist wegen missbräuchlicher Benutzung eines Hoheitszeichens bzw. sonstigen Zeichens von öffentlichem Interesse nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GeschmMG vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen. Der mögliche Gebrauchszweck des Musters (hier: Aufdruck auf Folienbeutel, der zur Aufnahme von Flüssigkeiten bestimmt ist) ist, auch wenn hierdurch ein hinreichender Abstand zum hoheitlichen Zeichen gewahrt wäre, bei der Frage der Missbräuchlichkeit nicht zu berücksichtigen, soweit dieser nicht im Muster selbst abgebildet ist.

BGH, X ZR 137/09 – Sachverständigenablehnung VI

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=X%20ZR%20137/09&nr=62036

Amtlicher Leitsatz:

Der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit kann begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht. Nimmt der Sachverständige einen Gutachtenauftrag eines Dritten an, der seinerseits in einem Beratungsverhältnis zu einer der Parteien steht, kommt dies nur unter engen Voraussetzungen in Betracht.

BGH, I ZR 145/11 – Fluch der Karibik

BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 – I ZR 145/11 – Fluch der Karibik

Amtliche Leitsätze:

a) Dem Urheber kann ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht allein aufgrund fehlender Marktbeobachtung angelas-tet werden.

b) Hat der Urheber aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG, kann er diesen Anspruch aber noch nicht beziffern, weil er hierzu noch Angaben des Dritten benötigt, gegen den sich der Anspruch richtet, ist ihm regelmäßig die Erhebung einer Stufenklage zuzumuten, um die Verjährung zu hemmen.

c) Die Synchronisationsleistungen eines Synchronsprechers für die Person eines Hauptdarstellers eines Kinofilms sind üblicherweise nicht derart marginal, dass der Anwendungsbereich des § 32a UrhG generell ausgeschlossen ist.

OLG, 6 U 126/11: Recht zur Inanspruchnahme einer Diensterfindung

OLG Karlsruhe Urteil vom 26.9.2012, 6 U 126/11

Amtlicher Leitsatz:

Das Recht zur Inanspruchnahme einer Diensterfindung ist kein Anwartschaftsrecht, sondern ein Recht eigener Art. Es handelt sich dabei um ein höchstpersönliches Recht des Arbeitgebers, das als solches nicht übertragbar, verpfändbar oder pfändbar ist, und damit nicht in die Insolvenzmasse fällt.