BGH, X ZB 11/10: Fehlerhafte Übersetzung der Patentantmeldung
BGH, Beschluss v. 18. Juli 2011 – X ZB 11/10
Für die Zuerkennung des Anmeldetags ist erforderlich, dass die Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 Satz 1 PatG vorliegen, sowie dass innerhalb der Frist von drei Monaten eine § 14 PatV entsprechende Übersetzung vorliegt, die denselben Anforderungen genügt, mag sie auch ansonsten unvollständig oder fehlerhaft sein.