BPatG, 35 W (pat) 440/07: Rücknahme des Löschungsantrags

 

BPatG, Beschluss v. 30. April 2009 – 35 W (pat) 440/07

Amtlicher Leitsatz:

Die Rücknahme des Löschungsantrags ist im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ebenso wie im Nichtigkeitsverfahren die Klage ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist wirksam und führt zur Beendigung des Verfahrens (Fortführung der gefestigten Rechtsprechung vgl. Bühring, GebrMG, 7. Auflage, § 16 Rdn. 30 m. w. N.). Der Senat hält an dieser Rechtsprechung auch nach der neuen Rechtsauffassung über die Beurteilung des „erfinderischen Schritts“ (vgl. BGH, GRUR 2006, 842 – Demonstrationsschrank) weiterhin fest. 

 

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