BGH, Xa ZR 126/07 – Klammernahtgerät: Ausführbarkeit der Erfindung
BGH, Urteil vom 13. Juli 2010 – Xa ZR 126/07 – Klammernahtgerät
Amtlicher Leitsatz:
Eine Erfindung ist ausführbar offenbart, wenn die in der Patentanmeldung enthaltenen Angaben dem fachmännischen Leser so viel an technischer Information vermitteln, dass er mit seinem Fachwissen und seinem Fachkönnen in der Lage ist, die Erfindung erfolgreich auszuführen. Es ist nicht erforderlich, dass mindestens eine praktisch brauchbare Ausführungsform als solche unmittelbar und eindeutig offenbart ist.