OLG Karlsruhe, 6 U 109/07: Zur Nichtigkeit des Lizenzvertrages wegen anfänglicher objektiver Unmöglichkeit
OLG Karlsruhe Urteil vom 23.7.2008, 6 U 109/07
Leitsatz:
Der Lizenznehmer ist dem Lizenzgeber zur Lizenzzahlung verpflichtet,
solange das Patent nicht rechtskräftig für nichtig erklärt ist und von
den Mitbewerbern respektiert wird, so dass dem Lizenznehmer durch die
Lizenz eine vorteilhafte Stellung erwächst. Das gilt nicht nur in den
Fällen, in denen das Patent mangels erfinderischer Leistung oder wegen
fehlender Neuheit nicht schutzfähig ist, sondern auch dann, wenn es
mangels Ausführbarkeit der technischen Lehre zu Unrecht erteilt ist.