LG München: Pumuckl darf eine Freundin haben
Aus der Pressemitteilung des Landgerichts München I bezüglich Az. 7 O 6358/07:
… Es sei auch jedermann unbenommen, öffentlich kundzutun, in seinem privaten Bereich den Pumuckl in den Hafen der Ehe zu führen.
… Nicht vergessen werden dürfe in diesem Zusammenhang, dass die Klägerin selbst in einer ihrer Pumuckl-Geschichten davon erzählt, dass sich der Kobold – unglücklich – in die Nichte des Meister Eder verliebt. Im Lichte dessen müsse es die Klägerin daher grundsätzlich hinnehmen, dass ihr Pumuckl mit einer Freundin in Verbindung gebracht werde.