BGH, I ZR 239/14 – Eligard
BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 – I ZR 239/14 – Eligard
Amtlicher Leitsatz:
Gestattet ein Verwaltungsakt dem <a href="http://www cialis 100mg.ipwiki.de/parallelimport“>Parallelimporteur eine bestimmte Kennzeichnung des parallel zu importierenden Arzneimittels, kann der Markeninhaber vor den Zivilgerichten grundsätzlich nicht geltend machen, diese Kennzeichnung verstoße gegen die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und sei deshalb rechtswidrig. Ist der auf der Grundlage von § 25 AMG erlassene Zulassungsbescheid nicht nichtig, ist er der Prüfung zugrunde zu legen, ob der Markeninhaber sich aus berechtigten Gründen im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG dem Vertrieb der parallelimportierten Arzneimittel widersetzen kann.