BPatG: Kit Kat vs Kika – keine Verwechslungsgefahr
In der Entscheidung 26 W (pat) 140/09 hatte sich der 26. Markenbeschwerdesenat mit einem Widerspruch von Kit Kat gegen Kika auseinanderzusetzen.
Interessant ist, dass die Markenstelle eine Verwechslungsgefahr nicht zuletzt aufgrund der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Marke Kit Kat bejaht. Das Bundespatentgericht hingegen, sah keine Verwechslungsgefahr.