BGH, 2024 – X ZR 120/22 – Kraftfahrzeugschloss
BGH, Urteil vom 22. Oktober 2024 – X ZR 120/22 – Kraftfahrzeugschloss
Amtlicher Leitsatz:
Die Übernahme eines im Stand der Technik offenbarten Betätigungsmechanismus für eine ähnliche Vorrichtung kann auch dann naheliegen, wenn dieser Mechanismus zwar eine weitere, für die ähnliche Vorrichtung nicht benötigte Funktion erfüllt, im Stand der Technik aber ausdrücklich auf die beiden unterschiedlichen Funktionen hingewiesen wird und diese ohne weiteres voneinander getrennt werden können.