BGH, I ZR 55/20 – Hyundai-Grauimport
BGH, Urteil vom 27. Mai 2021 – I ZR 55/20 – Hyundai-Grauimport
Amtlicher Leitsatz:
Durch die Übergabe der Ware an einen von der Tochtergesellschaft des Markeninhabers beauftragten Frachtführer im Europäischen Wirtschaftsraum tritt eine Erschöpfung des Markenrechts nicht ein, wenn die Ware nach dem Inhalt des mit einem in der Europäischen Union ansässigen Käufer geschlossenen Kaufvertrags an eine außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässige Tochtergesellschaft des Käufers geliefert werden soll (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. April 2006 – I ZR 162/03, GRUR 2006, 863 = WRP 2006, 1233 – ex works).
Robert Meyen
Und was genau war der Revisionsgrund?