BGH, I ZR 53/18 – Bring mich nach Hause
BGH, Urteil vom 7. März 2019 – I ZR 53/18 – Bring mich nach Hause
Die Erhebung einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, zu einer außergerichtlich verfolgten Unterlassung nicht verpflichtet zu sein, begründet regelmäßig keine Erstbegehungsgefahr für das im Feststellungsantrag bezeichnete Verhalten.