BGH, X ZB 18/16 – Feldmausbekämpfung
BGH, Beschluss vom 27. März 2018 – X ZB 18/16 – Feldmausbekämpfung
Amtliche Leitsätze:
a) Im Gebrauchsmustereintragungsverfahren hat die Gebrauchsmusterstelle zu prüfen, ob eines der in § 2 GebrMG aufgeführten Schutzhindernisse vorliegt.
b) Der Ausschluss von Gebrauchsmusterschutz für Verfahren steht in Einklang mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG.