BGH, X ZR 41/14 – Fahrzeugscheibe II
BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 – X ZR 41/14 – Fahrzeugscheibe II
Amtlicher Leitsatz:
Die hilfsweise Verteidigung des Streitpatents mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz kann als sachdienlich anzusehen sein, wenn das Patentgericht den Beklagten erst in der mündlichen Verhandlung davon in Kenntnis gesetzt hat, dass es an einer im Hinweis nach § 83 Abs. 1 PatG geäußerten, dem Beklagten günstigen Einschätzung nicht festhält.