BGH, I ZR 182/14 – Durchgestrichener Preis

BGH, Urteil vom 5. November 2015 – I ZR 182/14 – Durchgestrichener Preis II

Amtlicher Leitsatz:

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.

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