BGH, X ZR 60/13 – Verdickerpolymer I
BGH, Urteil vom 5. Mai 2015 – X ZR 60/13 – Verdickerpolymer I
Amtlicher Leitsatz:
Werden als Bestandteile einer Stoffzusammensetzung mehrere Stoffe oder Stoffgruppen alternativ beansprucht, fehlt es dem Gegenstand des Patents bereits dann an der erforderlichen Neuheit in der gesamten beanspruchten Bandbreite, wenn einer dieser Stoffe oder eine dieser Stoffgruppen als Bestandteil einer solchen Zusammensetzung bekannt war.