BGH, I ZR 113/13 – Bezugsquellen für Bachblüten
BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 – I ZR 113/13 – Bezugsquellen für Bachblüten
Amtlicher Leitsatz:
Weist ein Unternehmen auf seiner Internetseite im Zusammenhang mit Angaben zu einer bestimmten Therapie (hier: Original Bach-Blütentherapie) auf die „Original Produkte“ zu dieser Therapie hin und hält es für den Verbraucher einen elektronischen Verweis (Link) im Rahmen des Internetauftritts bereit, der zum Angebot der „Original Produkte“ eines bestimmten Herstellers führt, liegt eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor.