BGH, X ZR 61/13 – Kurznachrichten: Einstellung der Zwangsvollstreckung im Falle der Nichtigerklärung des Klagepatents durch das Patentgericht
BGH, Beschl. v. 16. September 2014 – X ZR 61/13 – Kurznachrichten
Amtliche Leitsätze:
a) Ist der Verletzungsbeklagte durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil, gegen das Einspruch oder Berufung eingelegt worden ist, wegen Patentverletzung verurteilt, ist es grundsätzlich geboten, die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil gemäß § 719 Abs. 1 und § 707 ZPO gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wenn das Klagepatent im Patentnichtigkeitsverfahren durch das Bundespatentgericht für nichtig erklärt worden ist.
b) Unter den gleichen Voraussetzungen ist die Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung von § 719 Abs. 1 ZPO auch im Revisionsverfahren und im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen.