BGH, X ZR 25/13 – Sitzgelenk
BGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 – X ZR 25/13 – Sitzgelenk
Amtliche Leitsätze:
a) Eine Patentnichtigkeitsklage kann auch in der Berufungsinstanz ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden (Bestätigung von BGH, Be-schluss vom 22. Juni 1993 – X ZR 25/86, GRUR 1993, 895 – Hartschaumplatten).
b) Eine Klagerücknahme durch die Hauptpartei bedarf auch dann nicht der Zustimmung eines auf Seiten des Klägers am Rechtsstreit beteiligten Streithelfers, wenn dieser gemäß § 69 ZPO als Streitgenosse anzusehen ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1965, 297 f. – Nebenintervention).