BGH, I ZR 173/12 – Werbung für Fremdprodukte
BGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 – I ZR 173/12 – Werbung für Fremdprodukte
Amtlicher Leitsatz
Fördert die Klägerin auf der eigenen Internetseite durch Werbung für ein anderes Unternehmen dessen Wettbewerb, begründet dies für sich allein kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu einem Mitbewerber des anderen unterstützten Unternehmens. Das gilt auch dann, wenn die Klägerin von dem unterstützten Unternehmen für Verträge, die aufgrund der Werbung geschlossen werden, eine Werbekostenerstattung erhält.