OLG, 6 U 126/11: Recht zur Inanspruchnahme einer Diensterfindung
OLG Karlsruhe Urteil vom 26.9.2012, 6 U 126/11
Amtlicher Leitsatz:
Das Recht zur Inanspruchnahme einer Diensterfindung ist kein Anwartschaftsrecht, sondern ein Recht eigener Art. Es handelt sich dabei um ein höchstpersönliches Recht des Arbeitgebers, das als solches nicht übertragbar, verpfändbar oder pfändbar ist, und damit nicht in die Insolvenzmasse fällt.