BGH, X ZB 10/11 – Steckverbindung
BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 – X ZB 10/11 – Steckverbindung
Amtlicher Leitsatz:
Schematische Darstellungen, wie sie üblicherweise in Patentschriften zu finden sind, offenbaren in der Regel nur das Prinzip der beanspruchten Vorrichtung, nicht aber exakte Abmessungen.