LG Düsseldorf: Urteil im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung
Pressemitteilung Nr. 013/2011 des Landgerichts Düsseldorf vom 9.9.2011
Die Kammer hat die einstweilige Verfügung im Hinblick auf die deutsche Samsung Electronics GmbH in vollem Umfang aufrechterhalten, so dass es diesem Unternehmen im Bereich der gesamten Europäischen Union untersagt bleibt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.