BGH, I ZR 50/09 – Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

BGH, Urteil vom 14. April 2011 – I ZR 50/09 – Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

Amtlicher Leitsatz:

Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik „Telefonnummer“ enthaltene Angabe

„Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote
der … GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“

genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG.

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