EPA G2/10: Neue Vorlagefrage an die Große Beschwerdekammer
Die Technische Beschwerdekammer 3.3.08 hat in der Sache T 1068/07 mit Zwischenentscheidung vom 25. Juni 2010 der Großen Beschwerdekammer gemäß Artikel 112 (1) a) EPÜ folgende
Rechtsfrage vorgelegt:
„Verstößt ein Disclaimer gegen Artikel 123 (2) EPÜ, wenn sein Gegenstand in der ursprünglich eingereichten Fassung der Anmeldung als Ausführungsform der Erfindung offenbart war?“