BPatG: Blitzüberweisung
In dem Beschluss 26 W (pat) 188/09 hat das Bundespatentgericht entschieden, dass mit einer Blitzüberweisung die Zahlung der Beschwerdegebühr auch am letzen Tag vor Fristende rechtzeitg erfolgt.
Geschrieben von Dr. Frank Meyer-Wildhagen, LL.M. am . Veröffentlicht in Markenrecht.
In dem Beschluss 26 W (pat) 188/09 hat das Bundespatentgericht entschieden, dass mit einer Blitzüberweisung die Zahlung der Beschwerdegebühr auch am letzen Tag vor Fristende rechtzeitg erfolgt.