EPA: Erleichterung in Sicht?
Insbesondere die kurze 1-Monatsfrist für die Beantwortung einer Mitteilung nach R. 161 I/II EPÜ hat für einigen Unmut gesorgt. Möglicherweise wird diese Frist aber auf 6 Monate verlängert.
Das EPA hat in einer Mitteilung vom 29.9.10 mitgeteilt:
Der Ausschuss „Patentrecht“ (ein nachgeordnetes Organ des Verwaltungsrates des EPAs) gab einstimmig während seiner 39. Sitzung am 27. September 2010 eine positive Stellungnahme zu den Vorschlägen zur Änderung der Ausführungsordnung ab. Die Vorschläge werden dem Verwaltungsrat des EPAs zur Beschlussfassung in dessen Sitzung Ende Oktober unterbreitet.
Die Vorschläge beinhalten folgendes:
- Vorschlag für die Änderung der Regel 36 (1) a) EPÜ durch explizite Auflistung der substanziellen Bescheide der Prüfungsabteilung, welche die 24-Monatsfrist für die Einreichung freiwilliger Teilanmeldungen auslösen, nämlich Mitteilungen nach Artikel 94 (3) und Regel 71 (1), (2) oder (3) EPÜ
- Vorschlag über die Verlängerung der in Regel 161 (1) und (2) EPÜ sowie in der Regel 162 EPÜ genannten Fristen von einem auf sechs Monate
- Vorschlag für die Änderung der Regel 71 und Einfügung einer neuen Regel 71a EPÜ zur Verbesserung der letzten Phase der Erteilungsverfahren durch Einführung eines zweiten Schritts für Fälle, in denen der Anmelder auf die Mitteilung der Prüfungsabteilung nach Regel 71 (3) EPÜ hin Änderungen oder Berichtigungen beantragt. Das derzeitige rationalisierte Verfahren wird für alle anderen Fälle beibehalten.