LG Mannheim, 7 O 142/09: Lizenzanalogie bei standardessentiellen Patenten
LG Mannheim, Urteil vom 5.3.2010, 7 O 142/09
Zur Schätzung der Höhe des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie bei standardessentiellen Patenten, wenn der Patentinhaber standardisierte Lizenzbedingungen angeboten hat.
Aus der Urteilsbegründung:
Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Lizenzgebühr auch nicht deshalb zu mindern, weil durch ihre Entrichtung eine Vielzahl standardessentieller Patente vergütet wird. Insoweit ergibt sich aus den der Schadensschätzung zugrunde gelegten Standardlizenzverträgen der Klägerin, dass die Stücklizenzgebühren in ihrer Höhe davon unabhängig ist, wie viele der essentiellen Patente für die Klägerin bestehen und von den Lizenznehmern benutzt werden. Diese Bedingungen sind daher auch der Berechnung des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie in Orientierung an den Standardlizenzverträgen der Klägerin zugrunde zu legen.