BGH, X ZR 115/07: Zweckangabe im Patentanspruch
BGH, Urteil v. 6. Juli 2010 – X ZR 115/07
Aus der Urteilsbegründung:
Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist.